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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1
Gegenstand der AGB

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen von Kraftfahrzeugen aller Art. Die angebotenen Leistungen werden nur zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrzeugaufbereitung gebracht.

§ 2
Terminvereinbarungen

a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen.

b) Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der jeweiligen Auftragslage.

c) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.

§ 3
Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens 2 Werktage vor dem Erfüllungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

b) Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.

c) Schadensersatzansprüche ergeben sich aus § 3a), nicht aber aus 3b).

§ 4
Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen

a) Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung angegeben sind.

b) Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden.

c) Schriftliche Zahlungsvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar und setzen die §§ 4a) und b) außer Kraft.

d) Schriftliche Zahlungsvereinbarungen nach § 4c) können jederzeit von einer der beiden Parteien , ohne Angabe von Gründen, aufgekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einzuhalten.

e) Schriftliche Zahlungsvereinbarungen gelten jeweils für sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängert sich eine Zahlungsvereinbarung automatisch um weitere sechs Monate, wenn sie nicht zum Ende der Laufzeit aufgekündigt werden.

§ 5
Reklamationen

a) Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Ausnahmen sind die fehlende oder mangelnde Wirkung der zugesicherten und garantierten Eigenschaften nanoveredelter Oberflächen innerhalb der Garantievereinbarungen.

b) Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Firma 1stNANO liegt.

c) Bei einer berechtigten Reklamation hat 1stNANO für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Hierbei steht 1stNANO das Wahlrecht zu.

§ 6
Haftung und Garantie

a)1stNANO übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug verursacht werden.

b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter von 1stNANO machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene Schäden aufmerksam, die der Kunde schriftlich zu bestätigen hat.

c) 1stNANO übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeuges schon von vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeit eingehend bei der Erstbesichtigung des Fahrzeuges unterrichtet.

d) Garantien auf nanoveredelte Flächen gelten nur unter Beachtung der ausgehändigten Pflegehinweise. Eventuelle Ansprüche sind jeweils gegenüber der Firma 1stNANO geltend zu machen, die die Arbeiten ausgeführt hat.

§7
Formalitäten und schriftliche Absicherung

a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind vom Kunden verschiedene Formulare gegenzuzeichnen.. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung und die Schadensanzeige. Diese dienen der rechtlichen Absicherung von 1stNANO.

b) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung ver- merkten außerordentlichen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht.

§ 8
Preise/Pauschalpreise

a) Die Preise richten sich im allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeuges vor Beginn der Reinigung bzw. Pflege oder Aufbereitung mit der Nanoveredelung.

b) Preisangaben auf Informationsunterlagen von 1stNANO dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Aufwand von den üblichen Orientierungspreisen abweichen.

c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.

d) Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer von sechs Monaten. Pauschalpreisregelungen können ohne Angaben von Gründen von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären Laufzeit schriftlich per Einschreiben aufgekündigt werden.

e) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalvereinbarung.

§ 9
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit, soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.

b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.

c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile dieser AGB betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens 1stNANO in 23879 Mölln
Stand August 2008

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